83. Jahresversammlung 2012
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| 9.00 – 11.00 Uhr | Geschäftssitzung, Teil 1 – Wahlen (Eingangsbereich Rheingoldhalle, gegenüber dem Tagungsbüro) |
| Wahlkommission: Prof. Dr. med. Werner Ey, Darmstadt Prof. Dr. med. Sigurd Hellmich, Dortmund Dr. med. Lutz Osterwald, Hannover 1. Wahl des Stellvertretenden Präsidenten 2012/2013 (= Präsident 2013/2014) Vorschlag aus den Reihen der Mitglieder und Vorschlag des Präsidiums: Prof. Dr. med. Thomas Deitmer, Dortmund 2. Nachwahl in das Präsidium (zu wählen sind zwei neue Präsidiumsmitglieder) Vorschlag aus den Reihen der Mitglieder und Vorschlag des Präsidiums: Prof. Dr. med. Stefan Dazert, Bochum Prof. Dr. med. Barbara Wollenberg, Lübeck 3. Satzungsänderungen 1. § 5 (Ordentliche Mitglieder) Abs. 3 der Satzung lautet bisher wie folgt: "Über die Aufnahmeanträge entscheidet das Präsidium in seiner Sitzung mit einfacher Mehrheit vor der Jahresversammlung. Gegen eine Ablehnung ist Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig, welche endgültig über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit entscheidet." § 5 Abs. 3 soll folgende Fassung erhalten: "Über die Aufnahmeanträge entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit. Gegen eine Ablehnung ist Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig, welche endgültigüber die Aufnahme mit einfacher Mehrheit entscheidet." Begründung: Mit der Neuregelung wird eine größere zeitliche und organisatorische Flexibilität bei der Beschlussfassung über Neuaufnahmen gewährleistet. 2. § 5 (Ordentliche Mitglieder) Abs. 4 der Satzung lautet bisher wie folgt: "Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht beginnen mit dem der Aufnahme folgenden Geschäftsjahr. Mitglieder werden nach Beendigung der ärztlichen Tätigkeit auf Antrag von der Beitragspflicht befreit. Die Beitragspflicht endet jedoch mit dem Ablauf des Jahres, in dem ein Mitglied sein 70. Lebensjahr vollendet hat." § 5 Abs. 4 soll folgende Fassung erhalten: "Die Beitragspflicht beginnt mit dem der Aufnahme folgenden Geschäftsjahr. Mitglieder werden nach Beendigung der ärztlichen Tätigkeit auf Antrag von der Beitragspflicht befreit. Die Beitragspflicht endet jedoch mit dem Ablauf des Jahres, in dem ein Mitglied sein 70. Lebensjahr vollendet hat." Begründung: Die zu Beginn eines Geschäftsjahres nach Beschlussfassung des Präsidiums aufgenommenen Mitglieder sollen unmittelbar nach ihrer Aufnahme die Mitgliedschaftsrechte (Wahlrecht, günstige Teilnehmergebühren etc.) wahrnehmen können. Der Beginn der Beitragspflicht soll demgegenüber – wie bisher auch – bis zum Beginn des kommenden Geschäftsjahres aufgeschoben werden. |
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| 11.00 – 12.00 Uhr | Geschäftssitzung, Teil 2 – Mitgliederversammlung (Kongress-Saal, Rheingoldhalle) |
| Tagesordnung: 1. Bericht des Präsidenten Prof. Dr. Norbert Stasche, Kaiserslautern 2. Totenehrung 2a. Ehrungen, Ernennungen, Preise 3. Bericht des Schriftführers Prof. Dr. Werner G. Hosemann, Greifswald 4. Bericht des Generalsekretärs Prof. Dr. Dr. h. c. Friedrich Bootz, Bonn 5. Bericht des Schatzmeisters Prof. Dr. Dirk Eßer, Erfurt 5a. Bericht der Stipendiaten 6. Bericht der Kassenprüfer Dr. Dirk Spillmann, Köln Dr. Michael Zeisner, Troisdorf 7. Entlastung des Präsidiums 8. Bericht des Justiziars Dr. jur. Albrecht Wienke, Köln 9. Bekanntgabe der Wahlergebnisse Prof. Dr. Werner Ey, Darmstadt 9a. Bekanntgabe der Abstimmung über die Satzungsänderungen Prof. Dr. Norbert Stasche, Kaiserslautern 10. Bericht zum HNO-Studienzentrum Prof. Dr. Jochen A. Werner, Marburg 11. Einladung zur 84. Jahresversammlung Nürnberg (8.–12. Mai 2013) Prof. Dr. Heinrich Iro, Erlangen 12. Einladung zur 85. Jahresversammlung Dortmund (28. Mai–1. Juni 2014) Prof. Dr. Thomas Deitmer, Dortmund 13. Verschiedenes Zur Geschäftssitzung 2012 sind alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. im Namen des Präsidiums herzlich eingeladen. |