Freitag, 14. Mai 1999: 9.00-11.00 Uhr
Foyer Eurogress

Geschäftssitzung und Mitgliederversammlung
Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Kopf- und Hals-Chirurgie, e.V., Bonn


Geschäftssitzung, Teil I: Wahlen

  1. Wahl des stellvertretenden Präsidenten 1999/2000 (Präsident 2000/2001)
    Vorschlag aus den Reihen der Mitglieder und Vorschlag des Präsidiums:
    Prof.Dr.med. Ulrich KOCH, Hamburg
  2. Nachwahlen für vier ausscheidende Präsidiumsmitglieder
    Vorschlag aus den Reihen der Mitglieder und Vorschlag des Präsidiums:
    Prof.Dr.med.Eggert BELEITES, Jena (Vorschlag Präsidium)
    Prof.Dr.med.Hiltrud GLANZ, Giessen (Vorschlag Mitglieder)
    Prof.Dr.med.Karl HÖRMANN, Mannheim (Vorschlag Präsidium)
    Prof.Dr.med.Helmut JUNG, Koblenz (Vorschlag Präsidium)
    Priv.Doz.Dr.med.Rainer WEBER, Fulda (Vorschlag Präsidium)

    (Nach §10 Abs.6 der Satzung soll die Zuwahl in das Präsidium unter Berücksichtigung der Aufgaben der Gesellschaft erfolgen. Deshalb sind Herr Prof.Dr.Jung als Vertreter der Chefärzte und Herr Priv.Doz.Dr.Weber als Vertreter der Oberärzte vom Präsidium vorgeschlagen.)

  3. Abstimmung über Satzungsänderung bzw. Satzungsergänzung:
    Auf Vorschlag des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals- Chirurgie e.V. (Beschluß vom 19.05.1998) möge die Mitgliederversammlung nachfolgende zwei Satzungsänderungen beschließen ( Ergänzungen in Fettdruck, Stimmzettel im Tagungsbüro erhältlich):

    
    S A T Z U N G
    
    § 1    unverändert
    § 2    Aufgaben der Gesellschaft                                                                                                                                                                                  
    
    Die Deutsche Gesellschaft (....) gefördert werden.
    „Weitere Aufgaben sind die Wahrung der Einheit des Fachgebietes 
    der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und die Vertiefung der Verbindungen 
    mit den medizinischen Nachbarfächern sowie mit ausländischen 
    Fachgesellschaften, die Weiter- und Fortbildung auf dem Fachgebiet, 
    sowie die Unterstützung und Beratung anderer wissenschaftlicher 
    Gesellschaften, von Gesundheitsbehörden und anderen Einrichtungen 
    bei Belangen der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie."
    
    Begründung:
    Mit der vorstehend aufgeführten Satzungsergänzung soll im 
    Aufgabenbereich der Gesellschaft  die Möglichkeit gewährleistet werden, 
    die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ggf. 
    auch außerhalb der Gesellschaft bei bestimmten Institutionen anbringen 
    zu können, die ebenfalls der  Förderung der wissenschaftlichen Belange 
    der HNO-Heilkunde dienen.
    
    §§ 3 - 10: unverändert
    § 10   Das Präsidium
    ( 1 )	 „Das Präsidium besteht aus höchstens 14 Mitgliedern, 
           die jeweils mindestens 6 Jahre  dem Verein als ordentliche
           Mitglieder angehört haben...."
    ( 2 )	 „Eine Wiederwahl und zeitlich begrenzte Zuwahl ins Präsidium 
           ist möglich, wobei die Zahl von 14 Präsidiumsmitgliedern nicht 
           überschritten werden darf.... ."
    ( 3 )  unverändert 
    ( 4 )	 „Das Präsidium wählt aus seiner Mitte:
           (1) den Schriftführer
           (2) den Schatzmeister
           (3) den stellvertretenden Schriftführer
           (4) den stellvertretenden Schatzmeister
    
    Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig.
    Das Präsidium wählt den Generalsekretär. Dieser muß ordentliches 
    Mitglied der Gesellschaft und Hals-Nasen-Ohrenarzt sein sowie dem 
    Präsidium als Mitglied angehören oder angehört haben. 
    Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig. 
    Eine Wiederwahl im Ruhestand ist jedoch nicht möglich.
    
    Begründung:
    Zum Zwecke der besseren Kontinuität in der Arbeit des Präsidiums, 
    insbesondere des Generalsekretärs, ergibt sich die Notwendigkeit, 
    die Position des Generalsekretärs neu zu strukturieren. 
    Damit wird angesichts der zunehmenden berufspolitischen Betätigungsfelder 
    gewährleistet, daß eine in diesen Angelegenheiten vertraute Person 
    unabhängig von der Amtszeit im Präsidium von 8 Jahren und anderweitigen 
    Aufgaben (Präsident, Schatzmeister) die Tätigkeit des Generalsekretärs 
    kontinuierlich erbringen kann.
    
    §§ 10 (5-10) - 19: unverändert
    
    

Geschäftssitzung, Teil II: Mitgliederversammlung

Tagesordnung:

  1. Bericht des Präsidenten
  2. Totenehrung
  3. Bericht des Schriftführers
  4. Bericht des Generalsekretärs
  5. Bericht des Schatzmeisters
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Präsidiums
  8. Bericht des Justitiars
  9. Bekanntgabe der Wahlergebnisse
  10. Bekanntgabe der Abstimmung über Satzungsänderungen
  11. Einladung zur 71. Jahresversammlung in Berlin, Samstag, 13. Mai bis Donnerstag, 18. Mai 2000 (zugleich: 4. EUFOS Kongreß)
  12. Tagungsthemen 2000
  13. Einladung zur 72. Jahresversammlung in Hamburg, Mittwoch, 23. Mai bis Samstag, 26. Mai (Option: Sonntag, 27. Mai 2001)
  14. Tagungsort 2002
  15. Verschiedenes


Wissenschaftliche Programmübersicht: Donnerstag | Freitag | Samstag | Sonntag


Zur Übersicht