Geschäftssitzung und Mitgliederversammlung
Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Kopf- und Hals-Chirurgie, e.V., Bonn
Geschäftssitzung, Teil I: Wahlen
S A T Z U N G § 1 unverändert § 2 Aufgaben der Gesellschaft Die Deutsche Gesellschaft (....) gefördert werden. „Weitere Aufgaben sind die Wahrung der Einheit des Fachgebietes der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und die Vertiefung der Verbindungen mit den medizinischen Nachbarfächern sowie mit ausländischen Fachgesellschaften, die Weiter- und Fortbildung auf dem Fachgebiet, sowie die Unterstützung und Beratung anderer wissenschaftlicher Gesellschaften, von Gesundheitsbehörden und anderen Einrichtungen bei Belangen der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie." Begründung: Mit der vorstehend aufgeführten Satzungsergänzung soll im Aufgabenbereich der Gesellschaft die Möglichkeit gewährleistet werden, die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ggf. auch außerhalb der Gesellschaft bei bestimmten Institutionen anbringen zu können, die ebenfalls der Förderung der wissenschaftlichen Belange der HNO-Heilkunde dienen. §§ 3 - 10: unverändert § 10 Das Präsidium ( 1 ) „Das Präsidium besteht aus höchstens 14 Mitgliedern, die jeweils mindestens 6 Jahre dem Verein als ordentliche Mitglieder angehört haben...." ( 2 ) „Eine Wiederwahl und zeitlich begrenzte Zuwahl ins Präsidium ist möglich, wobei die Zahl von 14 Präsidiumsmitgliedern nicht überschritten werden darf.... ." ( 3 ) unverändert ( 4 ) „Das Präsidium wählt aus seiner Mitte: (1) den Schriftführer (2) den Schatzmeister (3) den stellvertretenden Schriftführer (4) den stellvertretenden Schatzmeister Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Das Präsidium wählt den Generalsekretär. Dieser muß ordentliches Mitglied der Gesellschaft und Hals-Nasen-Ohrenarzt sein sowie dem Präsidium als Mitglied angehören oder angehört haben. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Eine Wiederwahl im Ruhestand ist jedoch nicht möglich. Begründung: Zum Zwecke der besseren Kontinuität in der Arbeit des Präsidiums, insbesondere des Generalsekretärs, ergibt sich die Notwendigkeit, die Position des Generalsekretärs neu zu strukturieren. Damit wird angesichts der zunehmenden berufspolitischen Betätigungsfelder gewährleistet, daß eine in diesen Angelegenheiten vertraute Person unabhängig von der Amtszeit im Präsidium von 8 Jahren und anderweitigen Aufgaben (Präsident, Schatzmeister) die Tätigkeit des Generalsekretärs kontinuierlich erbringen kann. §§ 10 (5-10) - 19: unverändert
Geschäftssitzung, Teil II: Mitgliederversammlung
Tagesordnung: